Der Ansatz im Einzelsetting beträgt 180.- CHF für 50 Minuten. Länger dauernde Gespräche können vereinbart werden.
Paar- und Familiengespräche dauern in der Regel 75 Minuten, der Ansatz dafür beträgt 270.- CHF.
Im Tarif sind Vor- und Nachbereitung der Einheit enthalten. Weitere Leistungen wie längere Telefonate, Berichte, Korrespondenz per Brief oder E-Mail werden nach Zeitaufwand verrechnet.
Psychologische Psychotherapie kann seit dem 1.7.2022 über die Grundversicherung vergütet werden, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Die Anordnung wird von den Hausärztinnen und Hausärzten ausgestellt, wenn eine behandlungsbedürftige Problematik vorliegt.
Falls Sie von der Zusatzversicherung Beiträge erhalten möchten, klären sie bitte ihre aktuellen Bedingungen, da die Kostendeckung seit dem 1.7.2022 möglicherweise verändert oder ganz eingestellt wurde.
Selbstverständlich können Sie die Gespräche auch ohne Involvieren der Krankenkasse selbst bezahlen. Unter bestimmten Bedingungen übernehmen IV, Opferhilfe oder die Unfallversicherung einen Teil der Kosten.
Sitzungen können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt. Bei nicht angekündigtem Nichterscheinen wird der volle Ansatz in Rechnung gestellt.